Hinzu komme eine chronische psychosomatische Schmerzsymptomatik, in deren Rahmen sich die Beschwerdeführerin auf die körperlichen Beschwerden fokussiere, was zusätzlich zu einer Leistungsminderung beitrage. Ebenfalls hinzu kämen, wenngleich auch mittlerweile psychopharmakologisch behandelt, Symptome eines ADHS in Form von Konzentrationsstörungen "über einen längeren Zeitraum" (Ziff. 8.1.2 und 8.2.3 des psychiatrischen Teilgutachtens [VB 42 S. 39 f.]). Aufgrund dieser Ausführungen von med. pract.