8.2 des psychiatrischen Teilgutachtens [VB 42 S. 39 f.]) sei unter Berücksichtigung der Vorakten sowie der durch diesen festgestellten komplexen und sich gegenseitig negativ beeinflussenden Störungsbilder, welche zu sich über alle Lebensbereiche gleichermassen erstreckenden Funktionseinschränkungen bzw. einer äusserst reduzierten Funktionsfähigkeit führten, der fehlenden Ressourcen zur Kompensation der Funktionseinschränkungen und der dysfunktionalen Verhaltensmuster (vgl. Ziff. 7.2 des psychiatrischen Teilgutachtens [VB 42 S. 38]) und auch des bestehenden Therapiepotenzials (vgl. Ziff.