5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin bringt zudem vor, die von med. pract. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im psychiatrischen Teilgutachten vom 5. Dezember 2022 festgestellte Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 60 % (vgl. Ziff. 8.2 des psychiatrischen Teilgutachtens [