2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin lic. iur. Monica Armesto, Advokatin, Frick, ernannt. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: