"1. Die Verfügung vom 9. März 2024 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021 eine IV-Rente nach Massgabe eines Invaliditätsgrades von mindestens 70% auszurichten. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 9. März 2024 aufzuheben und die Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit sie nach Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen erneut über die Leistungsansprüche der Beschwerdeführerin entscheide.