20. Februar 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 9. März 2024 mit Wirkung ab 1. Oktober 2021 eine Viertelsrente zu. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: