spezialärztlich-neurologisch nicht bestätigte Unfallkausalität der Wurzelsymptomatik sowie Vorliegen eines HWS-Beschleunigungstraumas, welches entsprechend dem üblichen Heilverlauf und der Schilderung des Beschwerdeführers abgeklungen sei (spezialärztliche Untersuchung vom 12. August 2021). Bei Abklingen der Beschwerden (vgl. spezialärztliche Untersuchung vom 12. August 2021 [VB 24]) seien die Beschwerden im Rahmen eines HWS-Beschleunigungstraumas maximal 3 Monate im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen zu sehen.