Der Bericht von Dr. med. D._____ vom 12. August 2021, wonach der Beschwerdeführer erst im Anschluss an die Coronaerkrankung im Juni 2021 vermehrt an Schmerzen und an verschiedenen weiteren Beschwerden gelitten habe, spreche ebenfalls für einen fehlenden Zusammenhang der geklagten Beschwerdesymptomatik mit dem Unfallereignis. Hätte das Unfallereignis tatsächlich zu einer unfallkausalen -6-