_, Facharzt für Neurologie, mit Verweis auf den Bericht von Dr. med. D._____, Facharzt für Neurologie, vom 12. August 2021 von diskrepanten Angaben zum Unfallhergang berichtete (VB 67 S. 2), trifft zwar zu, allerdings hat dies nach Lage der Akten weder einen Einfluss auf die Beurteilung von Dr. med. C._____ noch einen solchen auf den Entscheid der Beschwerdegegnerin gehabt. Auf diesbezügliche Weiterungen kann demnach verzichtet werden.