_ AG zog ihre gegen diese Verfügung erhobene vorsorgliche Einsprache vom 12. April 2023 mit Eingabe vom 2. Mai 2023 zurück. Die Einsprache des Beschwerdeführers vom 25. April 2023 wies die Beschwerdegegnerin nach Einholung einer neurologischen Beurteilung mit Einspracheentscheid vom 15. April 2024 ab. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 26. April 2024 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen diesen Einspracheentscheid und stellte den folgenden Antrag: "Der Entscheid, die Einsprache abzuweisen ist zurückzuweisen resp. als nichtig zu erklären."