Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Hilfskraft in einem Restaurant tätig. Am 24. August 2022 meldete sie sich unter Hinweis auf Rücken-, Bein-, Magen-, Nieren- und Brustschmerzen sowie Verdauungsprobleme und Hepatitis B bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der anschliessenden Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Unfallversicherung sowie weitere medizinische Unterlagen bei und holte eine Stellungnahme des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein (Aktenbeurteilung vom 21. Juni 2023).