3.4.2. Soweit die Beschwerdeführerin moniert, es mangle dem Gutachten an einem Belastungs- und Ressourcenprofil (vgl. Beschwerde S. 5) bzw. es fehle eine Auseinandersetzung mit den beruflichen Ansprüchen ihrer angestammten Tätigkeit als IT-Engineer (Beschwerde S. 7), ist darauf hinzuweisen, dass in der interdisziplinären Gesamtbeurteilung betreffend das Anforderungsprofil der bisherigen Tätigkeit auf den Fragebogen für Arbeitgebende (VB 78 S. 15) verwiesen wird. Darin wurden die Anforderungen/Belastungen im geistigen Bereich betreffend Konzentration/Aufmerksamkeit, Durchhaltevermögen, Sorgfalt, Auffassungsvermögen sowie Weiteres als "gross" beschrieben.