Die Gutachter diagnostizierten ein Post-Covid-Syndrom (ICD-10 U09.9) mit leichter neuropsychologischer Störung bei Zustand nach Covid-19 Infektion im November 2020. Sowohl in der angestammten Tätigkeit als IT-Fachkraft als auch in einer angepassten Tätigkeit ergebe sich aufgrund dieser (neurologischen) Diagnose – nach einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit in jeglicher Tätigkeit im November und Dezember 2020 – seit Januar 2021 noch eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit von 20 % (VB 78 S. 17 f.).