2. In der angefochtenen Verfügung vom 27. März 2024 (VB 99) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das polydisziplinäre (Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Neurologie, Psychiatrie sowie Neuropsychologie) Gutachten der medexperts ag vom 28. August 2023 (Datum der interdisziplinären Gesamtbeurteilung; VB 78). Die Gutachter diagnostizierten ein Post-Covid-Syndrom (ICD-10 U09.9) mit leichter neuropsychologischer Störung bei Zustand nach Covid-19 Infektion im November 2020.