2.2. Mit Vernehmlassung vom 28. Mai 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Juni 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Diese verzichtete mit Eingabe vom 18. Juni 2024 auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: