1. Die 1994 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 12. Mai 2021 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug nicht näher konkretisierter Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess die Beschwerdeführerin dabei polydisziplinär begutachten. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) verneinte sie einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 27. März 2024.