4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, er sei mit dem Entscheid nicht einverstanden. Er könne der Beurteilung von Dr. med. B._____ nicht zustimmen, da dieser eine Hypothese aufgestellt habe. Was in der Zukunft geschehen wäre, sei unvorhersehbar. Die Meinung von Dr. med. B._____ sei voreilig gefasst worden und der medizinische Sachverhalt müsse noch weiter abgeklärt werden. Eine Zweitmeinung wäre ebenfalls angebracht. Die Probleme am linken Knie habe er seit dem 6. Dezember 2021 und diese seien für ihn klar eine Folge des Unfalles.