_, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 20. Juli 2023. Dieser hielt fest, die Unfallkausalität für das rechte Knie sei am 3. Juni 2022 (VB 67 S. 3) bejaht worden, da das MRI vom 17. Dezember 2021 (VB 39 S. 2) zwar einen horizontalen und damit grundsätzlich degenerativen Meniskusriss aufgezeigt habe, zusätzlich jedoch einen umgeschlagenen Anteil dieses Meniskus, weswegen er von einer stattgehabten richtungsgebenden Verschlimmerung ausgegangen sei. Konsequenterweise sei die nun vorgesehene Operation des rechten Knies mit Sanierung des Innenmeniskus auf das Unfallereignis vom 6. Dezember 2021 zurückzuführen (VB 182 S. 1 f.).