4.3.3. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdegegnerin am 16. Januar 2024 über die zu diesem Zeitpunkt noch laufende stationäre Behandlung des Beschwerdeführers in der Rehaklinik C._____ informiert wurde. Ein Mitarbeiter der Rehaklinik C._____ stellte der Beschwerdegegnerin die Zustellung des entsprechenden Austrittsberichts per Ende Januar / Anfang Februar 2024 in Aussicht (vgl. VB 49). In der Folge ging der Beschwerdegegnerin jedoch einzig der psychiatrisch-psychotherapeutische Austrittsbericht der Rehaklinik C._____ vom 24. Januar 2024 per E-Mail zu (vgl. VB 50). Der somatische Bericht der Rehaklinik C._____