Im Vordergrund stehe eine allgemeine Überforderung durch eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall im Juli 2022. Dies zeige sich psychopathologisch in depressiver Verstimmung, Zuständen innerer Unruhe und in Angst mit Panikattacken, Reizbarkeit, Einschlafstörungen sowie verminderter Belastbarkeit. Der Beschwerdeführer habe ebenfalls über Zukunftsängste betreffend seinen Gesundheitszustand sowie bezüglich der Arbeitsfähigkeit berichtet (VB 32.76 S. 2). Aus psychiatrischer Sicht werde aktuell eine Arbeitsfähigkeit von 100 % für die angestammte Tätigkeit als Teamleiter in der Produktion attestiert.