"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 14. März 2024 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die ihm gesetzlich zustehenden Versicherungsleistungen aus IVG, insbesondere eine Invalidenrente, zuzusprechen. 3. Eventualiter: Es sei die Streitsache zur weiteren Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts zur Neuverfügung im Sinne der Erwägungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Subeventualiter: Es sei ein umfassendes medizinische Gerichtsgutachten in Auftrag zu geben.