Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und führte Frühinterventionsmassnahmen in Form einer Arbeitsplatzabklärung und einer arbeitsergonomischen Beratung durch. Nach wiederholter Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. März 2024 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 14. März 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: