1. Der 1979 geborene, zuletzt als Teamleiter Produktion tätige Beschwerdeführer meldete sich aufgrund unfallbedingter Beschwerden am linken Handgelenk (Unfallereignis vom 12. Juli 2022) am 16. November 2022 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und führte Frühinterventionsmassnahmen in Form einer Arbeitsplatzabklärung und einer arbeitsergonomischen Beratung durch.