Ihr Hausarzt Dr. med. D._____ erwähnte in seinem – fünf Monate nach der gemäss der Beschwerdeführerin im Juni 2022 erfolgten missglückten Fussoperation verfassten – Bericht vom 14. November 2022 weder einen operativen Eingriff noch seither bestehende bzw. anhaltende Fussbeschwerden (VB 112 S. 2 f.). Anlässlich des Abklärungsgesprächs vom 20. Oktober 2023 gab zwar einer der beiden Vertreter der Beschwerdeführerin an, dass am 10. Mai 2021 eine Operation bezüglich eines Morton Neuroms am linken Fuss erfolgt sei. Der fragliche Eingriff sei misslungen; seither leide die Beschwerdeführerin an einer Gehbehinderung.