3.4.2. Der gestützt auf die Abklärung an Ort und Stelle vom 20. Oktober 2023 verfasste Bericht vom 30. Oktober 2023 wurde durch eine qualifizierte Person verfasst. Die Abklärungsperson berücksichtigte dabei die vorliegenden medizinischen Diagnosen (vgl. VB 142 S. 1). Sie berücksichtigte im Weiteren die Angaben der Beschwerdeführerin sowie deren beiden Vertreter (VB 142 S. 2 ff.).