3.4. 3.4.1. Die Fachexpertin der Beschwerdeführerin E._____, die am 20. Oktober 2023 die Abklärung an Ort und Stelle durchführte, stellte hinsichtlich des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin auf den Bericht von Dr. med. D._____ vom 14. November 2022 (VB 112) ab (vgl. VB 142 S. 1). Gestützt darauf und auf die Ergebnisse ihrer Abklärung gelangte sie im Abklärungsbericht vom 30. Oktober 2023 zum Schluss, dass die Beschwerdeführerin seit März 2022 im Rahmen einer lebenspraktischen Begleitung der Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen und der Begleitung bei ausserhäuslichen Verrichtungen in einem zeitlichen Umfang von insgesamt 210 Minuten pro Woche bedürfe.