Daher sei sie von der Abklärungsperson als viel zu selbständig eingestuft worden (Beschwerde S. 2). Tatsächlich sei sie täglich von morgens bis abends auf Betreuung, Kontrolle und Führung in allen Aspekten des täglichen Lebens angewiesen und nach einer missglückten Fussoperation im Juni 2022 im Alltag auch in physischer Hinsicht beeinträchtigt (vgl. Eingabe vom 31. Mai 2024). 1.2. Streitig und zu prüfen ist somit, ob die Beschwerdeführerin statt auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades Anspruch auf eine solche mittleren oder gar schweren Grades hat.