schwerdeführerin dagegen am 12. Dezember 2023 Einwand erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin erneut Rücksprache mit der zuständigen Fachexpertin ihres Abklärungsdienstes. Gestützt auf deren Stellungnahme vom 19. Dezember 2023 verfügte sie am 12. März 2024 ihrem Vorbescheid entsprechend und sprach der Beschwerdeführerin mit Wirkung ab dem 1. März 2023 bzw. 2024 eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades zu.