Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 2001 geborenen Beschwerdeführerin wurden aufgrund diverser gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Laufe der Zeit – jeweils auf entsprechendes Gesuch hin – verschiedene Leistungen (medizinische Massnahmen, heilpädagogische Früherziehung, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) gewährt. Zudem wurde ihr mit Verfügungen vom 26. Mai sowie vom 10. Juni 2021 mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2019 eine ganze Invalidenrente zugesprochen.