3. 3.1. Bezüglich des Ereignisses vom 11. November 2022 ist den Akten im Wesentlichen zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer beim Ausladen von Autoreifen von einem herunterfallenden Reifen am rechten Knie getroffen wurde (vgl. die Unfallmeldung vom 16. November 2022 in VB 1). Aus dem Bericht des erstbehandelnden Spitals D._____ vom 30. Mai 2023 über die Notfallbehandlung vom 11. November 2022 geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer in Begleitung seiner Frau in den Notfall begeben habe, eine schmerzbedingte Reduktion der Flexionsfähigkeit des rechten Knies bestanden habe und dass eine Prüfung des Bandapparates schmerzbedingt nicht möglich gewesen sei.