Nach weiteren medizinischen Abklärungen schloss sie den Fall gestützt auf eine Beurteilung ihres Kreisarztes Dr. med. univ. C._____, Facharzt für Allgemeinmedizin (A), mit Verfügung vom 18. Juli 2023 ab und stellte ihre Leistungen mangels natürlicher Kausalität des Unfalls für die noch geklagten Beschwerden per 9. Juni 2023 ein. Daran hielt sie mit Einspracheentscheid vom 20. März 2024 gestützt auf eine weitere Stellungnahme von Dr. med. univ. C._____ vom 18. März 2024 fest.