3.3. Die Beschwerdegegnerin stellte dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 4. Dezember 2023 das Nichteintreten aufgrund fehlender Mitwirkung in Aussicht (VB 58), woraufhin der Beschwerdeführer von der Gutachterstelle mit Schreiben vom 19. Dezember 2023 erneut eine "detaillierte Aus- -6-