war (vgl. Beschwerde S. 5). Der Beschwerdeführer wandte sich in der Folge mit Schreiben vom 30. Oktober 2023 erneut an die Gutachterstelle und teilte dieser mit, dass er deren Schreiben vom 26. Oktober 2023 (recte: 23. Oktober 2023) erhalten habe, der Brief jedoch unverschlossen im Briefkasten gelegen habe. Er hätte gerne gewusst, wie die Gutachterstelle den Datenschutz sicherstelle. Zudem wies er darauf hin, dass noch "weitere Fragen" offen seien, welche zuerst geklärt sein müssten, damit er einen Termin "vor Ort" wahrnehmen könne. Aber vorher wolle er zuerst "die Frage zum Datenschutz" geklärt haben.