Es müsse genügend Zeit bleiben, um "allfällige offene Fragen zu klären" (VB 47). Die Gutachterstelle bestätigte ihm mit Schreiben vom 3. Oktober 2023 seine Anfrage (VB 48 S. 2) und lud ihn mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 auf den 3. November 2023 zur psychiatrischen Untersuchung und auf den 6. November 2023 zur allgemein-internistischen Untersuchung ein (VB 49 S. 2 f.). Mit Schreiben vom 30. Oktober 2023 verschob die Gutachterstelle den Untersuchungstermin vom 3. November 2023 auf den 21. November 2023, wobei dieses Schreiben einzig an die Beschwerdegegnerin adressiert war (VB 50 S. 2 f.; 51 S. 2 f.) und deshalb davon auszugehen ist, dass dieses dem Beschwerdeführer nicht bekannt