Mit Mitteilung vom 21. August 2023 informierte die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer sodann über die Gutachterstelle und teilte ihm gleichzeitig mit, dass das Gutachten neu die Fachrichtung Allgemeine Innere Medizin anstelle der Gastroenterologie beinhalte (VB 41). Der Beschwerdeführer erhob mit Schreiben vom 27. August 2023 Einwände gegen die allgemein-internisti- sche Untersuchung und führte diesbezüglich aus, dass ihm mitgeteilt worden sei, es erfolge eine gastroenterologische Untersuchung. Er erwarte eine Stellungnahme diesbezüglich. Allfällige Termine bei der Gutachterstelle werde er deshalb vorerst nicht wahrnehmen (VB 43).