3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin teilte dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. März 2022 mit, dass zur Klärung der Leistungsansprüche eine umfassende medizinische Untersuchung (mit den Fachdisziplinen Psychiatrie und Gastroenterologie) notwendig sei und sie Fachärzte mit der Untersuchung beauftragen werde (VB 37 S. 1). Daraufhin beauftragte sie die EKTIMISI Medizinische Gutachten Zürichsee AG mit Schreiben vom 24. Juli 2023 mit der Erstellung eines allgemein-internistischen und psychiatrischen Gutachtens (VB 39).