2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 25. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 22.03.2024 sei aufzuheben. 2. Es sei eine neue Gutachterstelle mit der bidisziplinären Begutachtung zu beauftragen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. Juni 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. Juni 2024 wurde die B._____ AG, als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers, im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.