Medizinische Gutachten Zürichsee AG mit der Erstellung eines bidisziplinären (allgemein-internistischen und psychiatrischen) Gutachtens. Der Beschwerdeführer erschien mehrfach nicht zu den angesetzten Begutachtungsterminen, woraufhin die Beschwerdegegnerin diesem mittels Vorbescheids das Nichteintreten aufgrund fehlender Mitwirkung in Aussicht stellte. Der – infolge von dagegen erhobenen Einwänden des Beschwerdeführers erfolgten – erneuten Aufforderung der Beschwerdegegnerin zur Mitwirkung kam der Beschwerdeführer nicht nach, woraufhin diese (aufgrund fehlender Mitwirkung) die Nichteintretensverfügung vom 22. März 2024 erliess.