Überdies äusserte Oberarzt E._____ bereits in seinem Bericht vom 24. Januar 2024, dass die Bewältigung der Arbeit der Beschwerdeführerin aufgrund zunehmender Erschöpfung bei erheblichen Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen sowie Schwierigkeiten in der Strukturierung der Arbeitsprozesse nur unzureichend gelungen sei. Eine 100 % Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt sei unwahrscheinlich und die bisherige Arbeitsstelle der Beschwerdeführerin weise Strukturen eines geschützten Arbeitsplatzes auf (VB 26 S. 1 f.). Er führte sodann im Bericht vom 10. April 2024 aus, dass eine Medikation bei der bei der Beschwerdeführerin vorliegenden Hypertonie kontraindiziert sei.