Aktuell arbeite die Beschwerdeführerin in einem Pensum von 30 %. Es sei davon auszugehen, dass im ersten Arbeitsmarkt ein maximales Arbeitspensum (mit Unterstützung) von 50 % erreicht werden könne. Bei der diagnostizierten ADHS handle es sich nicht lediglich um eine leichte Ausprägung. Die Argumentation der RAD-Ärztin, dass sich die Beschwerdeführerin ansonsten einer spezifischen (medikamentösen) Unterstützung unterzogen hätte, sei wenig nachvollziehbar. Eine medikamentöse Einstellung mit Methyphenidat sei bei Hypertonie kontraindiziert.