4.1.3. Dem im Rahmen des Beschwerdeverfahrens eingereichten Bericht von Oberarzt E._____, Psychiatrischen Dienste C._____, vom 10. April 2024 ist überdies zu entnehmen, die Beschwerdeführerin sei bei einem Arbeitspensum von 70 % zunehmend überfordert und erschöpft gewesen, wodurch es gehäuft zu Fehlern am Arbeitsplatz gekommen sei. Der Arbeitgeber habe darauf mit Anpassungen der Arbeitsanforderungen reagiert, so dass ein Arbeitspensum von 70 % bei jenem Arbeitgeber nicht mehr erreicht werden könne. Aktuell arbeite die Beschwerdeführerin in einem Pensum von 30 %.