Zudem wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin Schwierigkeiten am Arbeitsplatz habe, ihr die Bewältigung der Arbeit aufgrund zunehmender Erschöpfung bei erheblichen Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen und Schwierigkeiten in der Strukturierung der Arbeitsprozesse unzureichend gelinge. Von Seiten des Arbeitgebers sei es daher zunehmend zu negativen Rückmeldungen, Änderungen der Arbeitsaufgaben und somit Reduktion der Arbeitsstunden gekommen. Diese Arbeitsstelle weise Strukturen eines geschützten Arbeitsplatzes auf und eine 100%ige Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt werde als unwahrscheinlich erachtet (VB 26 S. 1 f.).