sei eingeschränkt, sie vernachlässige ihren Haushalt, sie sei nicht fähig, einen Arbeitstag von 8.5 Stunden zu bewältigen, durch ihre Distanzminderung falle es ihr schwer, sich in adäquater Weise selbst zu behaupten, sie sei im Denken eingeengt, in Gesprächen logorrhöisch und sprunghaft, es falle ihr schwer, sich in angemessener Weise in Gruppen zu verhalten (Annahme, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Verhalten bei anderen -5-