_, vom 17. November 2022 geht hervor, dass bei der Beschwerdeführerin eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F81.9), DD: leichte Intelligenzminderung (ICD-10: F70) sowie eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, Mischtypus (DSM-IV: 314.01) entsprechend einer Einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10: F90.0) diagnostiziert wurden (VB 18 S. 3). Dazu wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin vergesse teilweise Termine und verweigere aufgetragene Arbeiten im Geschäft, die Strukturierung des Alltags falle ihr schwer, ihre Entscheidungsfähigkeit bei anspruchsvollen Themen