4.1.1. Aus dem Bericht von Oberarzt D._____, Psychiatrischen Dienste C._____, vom 17. November 2022 geht hervor, dass bei der Beschwerdeführerin eine Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F81.9), DD: leichte Intelligenzminderung (ICD-10: F70) sowie eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung, Mischtypus (DSM-IV: 314.01) entsprechend einer Einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung (ICD-10: F90.0) diagnostiziert wurden (VB 18 S. 3).