2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. April 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die angefochtene Verfügung vom 04.03.2024 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur ordnungsgemässen Abklärung des rechtserheblichen Sachverhalts und insbesondere zur Einholung eines polydisziplinären Gutachtens, zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."