1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Hausangestellte/ Reinigungskraft tätig, als sie sich am 27. Juli 2022 unter Hinweis auf psychische Erkrankungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 4. März 2024 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.