3.3. Mit dem vollständigen Verzicht auf eine Begründung des angefochtenen Entscheids liegt eine schwere Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Beschwerdegegnerin vor. Somit ist die Verfügung vom 23. November 2023 aus formellen Gründen aufzuheben. 4. Angesichts dieses Ergebnisses kann von der beantragten öffentlichen Verhandlung abgesehen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_172/2022 vom 7. Juli 2022 E. 3.1).