3. 3.1. Die Beschwerdegegnerin hat in der angefochtenen Verfügung nicht dargelegt, aus welchen Gründen sie dem Beschwerdeführer eine vom 1. Februar bis 30. September 2015 befristete ganze Rente zuspreche (vgl. Vernehmlassungsbeilage [VB] 321). In den Akten der Beschwerdegegnerin befindet sich eine an die Ausgleichskasse D._____ adressierte "Mitteilung Beschluss" vom 1. September 2023 (VB 316). In deren Beilagenverzeichnis wurde unter anderem ein "Begründungsteil IV, Deckblatt" aufgelistet (vgl. VB 361 S. 2). Ein solcher ist in den Akten jedoch nicht enthalten.