2.4. Mit Beschluss vom 25. April 2024 wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass das Gericht die Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zum Erlass einer begründeten Verfügung über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers in Erwägung ziehe und dass dies allenfalls zu einer Schlechterstellung des Beschwerdeführers führen könnte. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äussern, und dem -4- Beschwerdeführer zudem die Möglichkeit eingeräumt, die Beschwerde zurückzuziehen. Der Beschwerdeführer hielt in der Folge mit Eingabe vom 17. Juni 2024 an seiner Beschwerde fest; die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen.